Rechtsanwalt Sven Warga (freier Mitarbeiter) - Fachanwalt für Sozialrecht sowie Fachanwalt für Medizinrecht in Heilbronn

» Fachanwalt für Sozialrecht
» Fachanwalt für Medizinrecht

Jede erfolgreiche Strategie im Recht erfordert individuelle Interessen und Wünsche rechtlich durchzusetzen.

Anwalt Sven Warga ist unter anderem Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Medizinrecht und hierfür Ansprechpartner in unserer Kanzlei in Heilbronn.

VITA

  • Geboren am 18.02.1980 in Bietigheim-Bissingen
  • 2000 Abitur am Ellental Gymnasium in Bietigheim-Bissingen
  • Seit 2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen mit Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens im Jahre 2006
  • Seit dem 01.10.2002 Unteroffizier d.R.
  • 2006 bis 2008 Referendariat am Landgericht Heilbronn mit Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens
  • Seit dem 01.12.2008 selbständiger Rechtsanwalt in unserer Kanzlei
  • Seit 2012 Fachanwalt für Sozialrecht
  • Seit 2012 Fachanwalt für Medizinrecht
  • Mitglied im deutschen Anwaltsverein
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht

Das Sozialrecht

Aus arbeitsrechtlichen Angelegenheiten entstehen oftmals auch sozialrechtliche Fragen und Probleme, wie z.B. der Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II, die Abwehr der Verhängung einer Sperrzeit sowie Schwierigkeiten mit der Krankenversicherung. Aufgrund unserer zusätzlichen Spezialisierung im Sozialrecht können wir Ihre rechtliche Angelegenheit vollumfänglich aus einer Hand betreuen.

Fachanwalt Sozialrecht: Beratung vom Spezialisten

Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann hierbei seine in einem Fachanwaltslehrgang speziell erworbenen Kenntnisse bei der Vertretung seines Mandanten nutzen. Als Fachanwalt im Sozialrecht hat er dabei Fachkenntnisse in Bereichen wie z. B. Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht und dem Recht der Eingliederung Behinderter. Dabei ist zu berücksichtigen, dass er sich nur Fachanwalt für Sozialrecht nennen darf, wenn er von seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis dazu erhalten hat.
Info Sozialrecht

Der Begriff Sozialrecht wurde nie ausdrücklich definiert. Unter Sozialrecht wird jedoch die hoheitliche Vorsorge verstanden, mit der der einzelne Bürger etwa im Falle einer Notlage – z. B. Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall – sozial abgesichert bzw. die existenziellen Lebensbedingungen von Personen gesichert werden können, etwa durch Zahlung von Hartz IV. Das Sozialrecht gehört zum Verwaltungsrecht und unterfällt grob in die Bereiche Sozialversicherung, Sozialversorgung, Sozialhilfe und soziale Fürsorge. Die meisten Vorschriften im Sozialrecht finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB, Bücher I-XII) und diversen Sondergesetzen wie etwa dem SGG – Sozialgerichtsgesetz – oder dem BAföG beantragt? – Darauf sollten Sie unbedingt achten!">BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Es besteht im Rahmen der Sozialversicherung eine Versicherungspflicht, um dafür zu sorgen, dass Personen unabhängig von z. B. Alter, Behinderung bzw. Schwerbehinderung oder Krankheit abgesichert werden. Die Sozialversicherung unterteilt sich wiederum in

  • die Arbeitslosenversicherung,
  • die Krankenversicherung,
  • die Pflegeversicherung,
  • die Rentenversicherung und
  • die Unfallversicherung.

In der Regel zahlen sowohl der Arbeitgeber als auch der Beschäftigte jeweils 50 % der Beiträge, die sich nach den Bruttolöhnen berechnen. Tritt der Versicherungsfall ein, werden die Leistungen – z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld – vor allem aus den insgesamt eingezahlten Beträgen der Mitglieder gewährt.

Im Sozialrecht können Personen einen Ausgleich aus der Sozialversorgung für besondere Belastungen stellen, denen sie ausgesetzt sind bzw. waren. So können z. B. Kriegsheimkehrer gemäß dem BVG – Bundesversorgungsgesetz – eine Entschädigung verlangen.
Mit der Sozialhilfe soll im Sozialrecht eine Art Grundsicherung gewährleistet werden, die den bedürftigen Personen einen Mindestlebensstandard ermöglicht, der der Würde des Menschen entspricht, vgl. § 1 SGB XII. Sozialhilfe erhält somit, wer auf dem Arbeitsmarkt wegen z. B. Alter oder Krankheit nicht mehr vermittelbar, mithin bedürftig ist.

Zum Sozialrecht gehören ferner die Jugendhilfe, die Künstlersozialversicherung sowie unter anderem die Regelungen zum Mutterschutz, zum Elterngeld in der Elternzeit oder zum Wohngeld.

Die Sozialgerichtsbarkeit wird nach § 2 SGG ausgeübt von

  • den Sozialgerichten – hier wird in erster Instanz die Klage eingereicht –,
  • den Landessozialgerichten – sie entscheiden in zweiter Instanz über Berufung und Beschwerde – und
  • dem Bundessozialgericht, das über die Revision entscheidet.


Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Fachanwalt in Ihrer Nähe, der bei allen Fragen zum Sozialrecht umfassend berät?

Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn

Sie befinden sich im Bereich Anwälte > Sven Warga