Ärztliches / Zahnärztliches Berufsrecht

Ärztliches / Zahnärztliches Berufsrecht

Als Arzt oder Zahnarzt sind Sie freiberuflich tätig und Pflichtmitglied der jeweiligen Ärzte- oder Zahnärztekammer. Auch unterliegen Sie als Arzt oder Zahnarzt dem jeweiligen Berufsrecht.

In diesem Berufsrecht ist unter anderen ein Pflichtenkanon normiert, der besagt, was Sie als Arzt oder Zahnarzt dürfen und was nicht. Die entsprechenden Regelungen sind zum Teil antiquiert und werden nicht in allen Belangen der modernen Zeit gerecht, in der wir uns befinden. Auch geraten  gerade mit zunehmender Dauer der Berufsausübung einzelnen Regelungen der Berufsordnung etwas in Vergessenheit.

Schneller als man denkt steht plötzlich eine Verletzung einer Berufspflicht im Raum bzw. Ihnen wird die Verletzung einer solchen Berufspflicht vorgeworfen. Diesen Vorwurf sollten Sie keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, da in einem berufsgerichtlichen Verfahren empfindliche Geldbußen drohen können.

Es empfiehlt sich vor diesem Hintergrund sobald Sie mit dem Vorwurf einer Berufspflichtverletzung konfrontiert werden sich umgehend an einen Fachanwalt für Medizinrecht zu wenden, der sodann als Ihr Verteidiger sich darum bemüht eine berufsgerichtliche Ahndung ganz abzuwenden und wenn sich dies nicht erreichen lässt zumindest die Höhe der zu erwartenden Sanktion zu reduzieren.

Das berufsgerichtliche Verfahren in Baden-Württemberg ist an das Strafverfahren angelehnt. Der Kammeranwalt übernimmt hierbei die Rolle des Staatsanwaltes und hat beim Verdacht des Vorliegens einer Berufspflichtverletzung entsprechende Ermittlungen anzustellen. Bereits in diesem Verfahrensstadium sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, da hier unter Umständen bereits die Erhebung einer Anschuldigungsschrift verhindert werden kann.

Gelangt der Kammeranwalt zu dem Ergebnis, dass ein hinreichender Tatverdacht für eine Berufspflichtverletzung besteht, so leitet er mit einer Anschuldigungsschrift das berufsgerichtliche Verfahren ein. Im Zuge dieses Verfahrens findet regelmäßig eine mündliche Hauptverhandlung statt, in deren Zuge das Berufsgericht über Schuld und Unschuld und die ggf. zu verhängende Sanktion befindet. Damit Sie in diesem Verfahren nicht hoffnungslos unterlegen sind, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlicher Hilfe bedienen,

Herr Rechtsanwalt Warga hat als Fachanwalt für Medizinrecht vertiefte Kenntnisse im ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrecht und ist darüber hinaus auch mit dem Verfahrensrecht mehr als nur vertraut.

Sollten Sie daher mit dem Vorwurf einer Berufspflichtverletzung konfrontiert sein, sollten Sie bereits frühzeitig sich an Herrn Rechtsanwalt Warga wenden. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn

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