- Start
- Kanzlei
- Anwälte
- Recht
- Service
- News
- Kontakt
- Datenschutz
- Impressum
Im Vergleich zum allgemeinen Strafrecht gelten im Steuerstrafverfahren einige Besonderheiten. Im Besonderen vor dem Hintergrund, dass es dem Staat hierbei eigentlich nur darum geht, neue Steuerquellen zu eröffnen und die Steuerausfälle zu minimieren.
Vor diesem Hintergrund kommt gerade bei Steuerverkürzungen im kleineren Umfang häufig eine mögliche Einstellung des Verfahrens in Betracht, wobei Ihnen in jedem Fall jedoch ein erfahrener Rechtsanwalt bzw. im Zusammenspiel mit diesem auch ein Steuerberater hilfreich sein könnte. Um optimale Lösungen zu finden, übernimmt unsere Kanzlei in Heilbronn in Kooperation mit einem Steuerberater auch komplizierte Fälle und klärt so für Sie alle rechtlichen Fragen in Bezug auf Steuerstrafverfahren.
Darüber hinaus gibt es im Steuerstrafrecht die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige; dies gilt jedoch nur, wenn die Einleitung des Steuerstrafverfahrens noch nicht bekannt gegeben wurde oder aber die Tat noch nicht entdeckt wurde. Andernfalls ist eine strafbefreiende Strafanzeige nicht möglich. Hier ist eine Beratung zum Thema oder Sachverhalt unumgänglich.
Da das Steuerrecht jedoch insgesamt sehr kompliziert ist, ist für eine rechtzeitige kompetente Einschätzung der Lage zwingend die Einschaltung eines Fachmannes notwendig.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Heilbronn berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Felix Schmidt als Sozius der Kanzlei KSD in Heilbronn auch in komplizierten Fällen des Steuerstrafrechts.
Sie befinden sich im Bereich Strafrecht > Steuerstrafrecht