Erforderliche Unterlagen

Für die Durchführung des Ehescheidungsverfahrens benötigen wir eine besondere Prozessvollmacht (diese unterzeichnen Sie bei uns), welche wir dem Familiengericht gemeinsam mit Ihrer Heiratsurkunde, den Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder sowie Ihres Ehevertrages (falls Sie einen solchen haben) jeweils im Original vorlegen müssen.

Wichtiges

Der Gesetzgeber schreibt den Anwaltszwang vor. Sie haben keine Möglichkeit, die Scheidungspapiere bzw. Ihre Scheidungsunterlagen selbst beim Familiengericht einzureichen.

Beabsichtigen Sie nach Ihrer Trennung mit Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einzureichen, sollten Sie frühzeitig damit beginnen, alle notwendigen Scheidungspapiere und Scheidungsunterlagen zusammenzutragen. Sie vermeiden damit Verzögerungen.

Damit wir beim Familiengericht für Sie tätig werden können, benötigen wir Ihre Vollmacht.

Von Vorteil sind: Kopien des Familienstammbuch oder der Heiratsurkunde, Kopien der Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder sowie ggf. ein vor der Ehe geschlossener Ehevertrag.
Ebenso benötigt das Familiengericht von Ihnen Formulare zur Beantragung des Versorgungsausgleichs.

Sofern Sie über die bloße Scheidung hinaus noch Scheidungsfolgesachen (z.B. Zugewinnausgleich, Unterhalt) einfordern und bei Gericht beantragen möchten, benötigen Sie weitere Unterlagen.

Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn

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