Gesetzliche Unfallversicherung

Unfallversicherung gewährt Versicherungsschutz

Die im SGB VII geregelte gesetzliche Unfallversicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden oder an einer Berufskrankheit erkranken sollten.

Bereits die Frage, wer alles in der gesetzlichen Unfallversicherung kraft Gesetzt versichert ist, ist zum Teil schwerer zu beantworten, als man auf den ersten Blick meint. Neben der „klassisch“ abhängig beschäftigten Person sind auch ein Vielzahl von weiteren Personengruppen, ohne das dies zum Teil jedem bewusst ist, in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Sollten Sie daher einen Unfall erlitten haben, der ein Arbeitsunfall sein könnte, so lohnt es sich in jedem Fall die ablehnende Entscheidung der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse eingehend zu prüfen, wenn diese Entscheidung damit begründet wird, dass Sie gar nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein.

Ist die Frage, ob Sie den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung unterfallen geklärt, so stellt sich häufig die Frage, ob die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gegeben sind und wenn ja welche Gesundheitsschäden Sie erlitten haben und wie diese zu bewerten sind. In diesem Zusammenhang stellen sich häufig rechtlich sehr komplexe Fragen hinsichtlich der Kausalität (Ursächlichkeit) und der medizinischen Bewertung der Körperschäden.

Sollte all das oben genannte feststehen, so kann es zuweilen noch mit dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu einem Disput kommen, ob und wenn ja welche Leistungen vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind.

Dies alles zeigt, dass Sie sich, um Ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können in jedem Fall bei einer Auseinandersetzung mit einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht vertreten lassen sollten.

Mit Herrn Rechtsanwalt Warga, der unter anderem Fachanwalt für Sozialrecht ist, haben Sie alle Fragen rund um die gesetzliche Unfallversicherung Ihre richtige anwaltliche Vertretung gefunden. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn

Sie befinden sich im Bereich Sozialrecht > gesetzliche Unfallversicherung