Recht der Beihilfe – Ihre Unterstützung im Widerspruchs- und Klagverfahren

Recht der Beihilfe

Sie sind Beamter, Richter oder beihilfeberechtigter Angehöriger eines Beamten oder Richters, dann erfahren Sie einen Teil des Versicherungsschutzes bzgl. der Trauung des Krankheitskostenrisikos und des Risikos der Pflegebedürftigkeit in der Form, als dass Ihnen Ihr jeweiliger Dienstherr Beihilfe gewährt und zu einem gewissen Anteil die anfallenden Behandlungskosten im Rahmen der Beihilfe übernimmt.

Das Recht der Beihilfe ist ein eigenständiger Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung, wobei in diesem Bereich hinsichtlich der Kostenübernahme jeweils abhängig von Dienstherrn eigene von der privaten Kranken- und Pflegeversicherung losgelöste Regelungen herrschen.

Insbesondere tritt der Dienstherr Ihnen öffentlich-rechtlich gegenüber, was bedeutet, dass die Entscheidung der Beihilfestelle als Verwaltungsakt / Bescheid ergeht, der mittels Widerspruch angegriffen werden kann und muss. Im Falle eines nicht erfolgreichen Widerspruchsverfahrens kann die Verwaltungsentscheidung vor den Verwaltungsgerichten gerichtlich überprüft werden.

Im Rahmen dieses förmlichen Verfahren sollte Sie sich durch einen im Gesundheitsbereich und Verwaltungsbereich versierten Rechtsanwalt vertreten lassen, damit Ihre optimale Vertretung und Durchsetzung Ihrer Rechte gewährleistet ist.

Mit Herrn Rechtsanwalt Warga, der zugleich auch Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Sozialrecht ist, haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner gefunden, der sich besonders mit medizinischen Fragestellungen aber zugleich auch den Besonderheiten der Beihilfe auskennt und darüber hinaus auch mit dem Verfahrensrecht im Widerspruchsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten in allen Instanzen vertraut ist.

Herr Rechtsanwalt Warga ist im Recht der Beihilfe bundesweit tätig, wobei sich Herr Rechtsanwalt Warga besonders mit dem Beihilferecht des Landes Baden-Württemberg, von Bundesbeamten, von ehemalige Post- und Bahnbeamten auskennt. Es werden aber auch Mandate aus dem Beihilferecht der weiteren Bundesländer übernommen.

Erfahrungsgemäß müssen die Ansprüche auf Beihilfe, gerade wenn Auslegungsfragen zum Beihilferecht streitig sind oder gar Statusfragen, wie die pauschale Beihilfe, zu klären sind, häufig gerichtlich vor den Verwaltungsgerichten geklärt werden, da eine Klärung im Widerspruchsverfahren nicht immer zu erreichen ist.

Zuständig für diese gerichtliche Klärung ist regelmäßig, das für den Bezirk Ihres Wohnorts zuständige Verwaltungsgericht, wenn nicht ausnahmsweise ein anderes Verwaltungsgericht zuständig ist.

Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens ist häufig eine mündliche Verhandlung vor den Verwaltungsgerichten durchzuführen. Zu dieser mündlichen Verhandlung muss Herr Rechtsanwalt Warga von seinem Kanzleisitz in Heilbronn zum jeweiligen Verwaltungsgericht reisen. Hierfür müssen Sie mit folgenden Reisekosten rechnen:

Gericht Fahrtstrecke km (gesamt) Fahrtkosten (brutto) Abwesenheitsgeld (brutto) Gesamtkosten (brutto)
         
Baden-Württemberg        
Verwaltungsgericht Stuttgart 103 € 51,48 € 35,70 € 87,18
Verwaltungsgericht Karlsruhe 152 € 75,97 € 59,50 € 135,47
Verwaltungsgericht Sigmaringen 308 € 153,94 € 59,50 € 213,44
Verwaltungsgericht Freiburg 442 € 220,91 € 95,20 € 316,11
         
Bayern        
Verwaltungsgericht Würzburg 216 € 107,96 € 59,50 € 167,46
Verwaltungsgericht Ansbach 226 € 112,95 € 59,50 € 172,45
Verwaltungsgericht Augsburg 436 € 217,91 € 95,20 € 313,11
Verwaltungsgericht Bayreuth 482 € 240,90 € 95,20 € 336,10
Verwaltungsgericht Regensburg 514 € 256,90 € 95,20 € 352,10
Verwaltungsgericht München 550 € 274,89 € 95,20 € 370,09
         
Rheinland-Pfalz        
Verwaltungsgericht Neustadt 206 € 102,96 € 59,50 € 162,46
Verwaltungsgericht Mainz 320 € 159,94 € 59,50 € 219,44
Verwaltungsgericht Koblenz 450 € 224,91 € 95,20 € 320,11
Verwaltungsgericht Trier 514 € 256,90 € 95,20 € 352,10
         
Hessen        
Verwaltungsgericht Darmstadt 242 € 120,95 € 59,50 € 180,45
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main 306 € 152,94 € 59,50 € 212,44
Verwaltungsgericht Wiesbaden 318 € 158,94 € 59,50 € 218,44
Verwaltungsgericht Gießen 420 € 209,92 € 95,20 € 305,12
Verwaltungsgericht Kassel 638 € 318,87 € 95,20 € 414,07
         
Saarland        
Verwaltungsgericht Saarland 468 € 233,91 € 95,20 € 329,11
         
Thüringen        
Verwaltungsgericht Meiningen 468 € 233,91 € 95,20 € 329,11
Verwaltungsgericht Weimar 656 € 327,87 € 95,20 € 423,07
Verwaltungsgericht Gera 728 € 363,85 € 95,20 € 459,05

Die Reisekosten zu den Verwaltungsgerichten in den von Heilbronn aus gesehen weiter nördlichen und nordöstlichen Bundesländern fallen auf Grund der größeren Entfernung höher aus.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorgenannten Reisekosten um die geschätzten Kosten für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins handelt und dass bei mehreren Terminen für jeden Termin Kosten in dieser Größenordnung anfallen.

Die Reisekosten werden selbst im Falle eines vollständigen Obsiegen von der Beihilfestelle allenfalls in der Höhe erstattet, wie Reisekosten für einen im Bezirk des jeweiligen Verwaltungsgerichts tätigen Rechtsanwaltes angefallen wären. Sie müssen daher damit rechnen, dass, außer in Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart stets bei Ihnen Reisekosten von Herrn Rechtsanwalt Warga verbleiben. Die Reisekosten werden erfahrungsgemäß auch nicht bzw. nur zu einem geringen Teil von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Herr Rechtsanwalt Warga und die gesamte Kanzlei freut sich auf Ihre Anfrage.

Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn

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