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Sie sind Beamter, Richter oder beihilfeberechtigter Angehöriger eines Beamten oder Richters, dann erfahren Sie einen Teil des Versicherungsschutzes bzgl. der Trauung des Krankheitskostenrisikos und des Risikos der Pflegebedürftigkeit in der Form, als dass Ihnen Ihr jeweiliger Dienstherr Beihilfe gewährt und zu einem gewissen Anteil die anfallenden Behandlungskosten im Rahmen der Beihilfe übernimmt.
Das Recht der Beihilfe ist ein eigenständiger Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung, wobei in diesem Bereich hinsichtlich der Kostenübernahme jeweils abhängig von Dienstherrn eigene von der privaten Kranken- und Pflegeversicherung losgelöste Regelungen herrschen.
Insbesondere tritt der Dienstherr Ihnen öffentlich-rechtlich gegenüber, was bedeutet, dass die Entscheidung der Beihilfestelle als Verwaltungsakt / Bescheid ergeht, der mittels Widerspruch angegriffen werden kann und muss. Im Falle eines nicht erfolgreichen Widerspruchsverfahrens kann die Verwaltungsentscheidung vor den Verwaltungsgerichten gerichtlich überprüft werden.
Im Rahmen dieses förmlichen Verfahren sollte Sie sich durch einen im Gesundheitsbereich und Verwaltungsbereich versierten Rechtsanwalt vertreten lassen, damit Ihre optimale Vertretung und Durchsetzung Ihrer Rechte gewährleistet ist.
Mit Herrn Rechtsanwalt Warga, der zugleich auch Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Sozialrecht ist, haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner gefunden, der sich besonders mit medizinischen Fragestellungen aber zugleich auch den Besonderheiten der Beihilfe auskennt und darüber hinaus auch mit dem Verfahrensrecht im Widerspruchsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten in allen Instanzen vertraut ist.
Herr Rechtsanwalt Warga ist im Recht der Beihilfe bundesweit tätig, wobei sich Herr Rechtsanwalt Warga besonders mit dem Beihilferecht des Landes Baden-Württemberg, von Bundesbeamten, von ehemalige Post- und Bahnbeamten auskennt. Es werden aber auch Mandate aus dem Beihilferecht der weiteren Bundesländer übernommen.
Erfahrungsgemäß müssen die Ansprüche auf Beihilfe, gerade wenn Auslegungsfragen zum Beihilferecht streitig sind oder gar Statusfragen, wie die pauschale Beihilfe, zu klären sind, häufig gerichtlich vor den Verwaltungsgerichten geklärt werden, da eine Klärung im Widerspruchsverfahren nicht immer zu erreichen ist.
Zuständig für diese gerichtliche Klärung ist regelmäßig, das für den Bezirk Ihres Wohnorts zuständige Verwaltungsgericht, wenn nicht ausnahmsweise ein anderes Verwaltungsgericht zuständig ist.
Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens ist häufig eine mündliche Verhandlung vor den Verwaltungsgerichten durchzuführen. Zu dieser mündlichen Verhandlung muss Herr Rechtsanwalt Warga von seinem Kanzleisitz in Heilbronn zum jeweiligen Verwaltungsgericht reisen. Hierfür müssen Sie mit folgenden Reisekosten rechnen:
Gericht | Fahrtstrecke km (gesamt) | Fahrtkosten (brutto) | Abwesenheitsgeld (brutto) | Gesamtkosten (brutto) |
---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | ||||
Verwaltungsgericht Stuttgart | 103 | € 51,48 | € 35,70 | € 87,18 |
Verwaltungsgericht Karlsruhe | 152 | € 75,97 | € 59,50 | € 135,47 |
Verwaltungsgericht Sigmaringen | 308 | € 153,94 | € 59,50 | € 213,44 |
Verwaltungsgericht Freiburg | 442 | € 220,91 | € 95,20 | € 316,11 |
Bayern | ||||
Verwaltungsgericht Würzburg | 216 | € 107,96 | € 59,50 | € 167,46 |
Verwaltungsgericht Ansbach | 226 | € 112,95 | € 59,50 | € 172,45 |
Verwaltungsgericht Augsburg | 436 | € 217,91 | € 95,20 | € 313,11 |
Verwaltungsgericht Bayreuth | 482 | € 240,90 | € 95,20 | € 336,10 |
Verwaltungsgericht Regensburg | 514 | € 256,90 | € 95,20 | € 352,10 |
Verwaltungsgericht München | 550 | € 274,89 | € 95,20 | € 370,09 |
Rheinland-Pfalz | ||||
Verwaltungsgericht Neustadt | 206 | € 102,96 | € 59,50 | € 162,46 |
Verwaltungsgericht Mainz | 320 | € 159,94 | € 59,50 | € 219,44 |
Verwaltungsgericht Koblenz | 450 | € 224,91 | € 95,20 | € 320,11 |
Verwaltungsgericht Trier | 514 | € 256,90 | € 95,20 | € 352,10 |
Hessen | ||||
Verwaltungsgericht Darmstadt | 242 | € 120,95 | € 59,50 | € 180,45 |
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main | 306 | € 152,94 | € 59,50 | € 212,44 |
Verwaltungsgericht Wiesbaden | 318 | € 158,94 | € 59,50 | € 218,44 |
Verwaltungsgericht Gießen | 420 | € 209,92 | € 95,20 | € 305,12 |
Verwaltungsgericht Kassel | 638 | € 318,87 | € 95,20 | € 414,07 |
Saarland | ||||
Verwaltungsgericht Saarland | 468 | € 233,91 | € 95,20 | € 329,11 |
Thüringen | ||||
Verwaltungsgericht Meiningen | 468 | € 233,91 | € 95,20 | € 329,11 |
Verwaltungsgericht Weimar | 656 | € 327,87 | € 95,20 | € 423,07 |
Verwaltungsgericht Gera | 728 | € 363,85 | € 95,20 | € 459,05 |
Die Reisekosten zu den Verwaltungsgerichten in den von Heilbronn aus gesehen weiter nördlichen und nordöstlichen Bundesländern fallen auf Grund der größeren Entfernung höher aus.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorgenannten Reisekosten um die geschätzten Kosten für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins handelt und dass bei mehreren Terminen für jeden Termin Kosten in dieser Größenordnung anfallen.
Die Reisekosten werden selbst im Falle eines vollständigen Obsiegen von der Beihilfestelle allenfalls in der Höhe erstattet, wie Reisekosten für einen im Bezirk des jeweiligen Verwaltungsgerichts tätigen Rechtsanwaltes angefallen wären. Sie müssen daher damit rechnen, dass, außer in Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart stets bei Ihnen Reisekosten von Herrn Rechtsanwalt Warga verbleiben. Die Reisekosten werden erfahrungsgemäß auch nicht bzw. nur zu einem geringen Teil von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Herr Rechtsanwalt Warga und die gesamte Kanzlei freut sich auf Ihre Anfrage.
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