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Sie sind Beamter, Richter oder beihilfeberechtigter Angehöriger eines Beamten oder Richters, dann erfahren Sie einen Teil des Versicherungsschutzes bzgl. der Tragung des Krankheitskostenrisikos in der Form, dass Ihnen Ihrer jeweiliger Dienstherr Beihilfe gewährt und zu einem gewissen Anteil die angefallenen Behandlungskosten von Ihrem Dienstherrn im Rahmen der Beihilfe übernimmt.
Das Recht der Beihilfe ist ein eigenständiger Bereich der „Krankenversicherung“, wobei in diesem Bereich hinsichtlich der Übernahme der Behandlungskosten jeweils andere eigenständige von der privaten Krankenversicherung losgelöste Regelungen herrschen.
Insbesondere tritt der jeweilige Dienstherr seinem Gegenüber öffentlich-rechtlich gegenüber, was bedeutet, dass die Entscheidungen der Beihilfestelle als Verwaltungsakt ergehen, die mittels Widerspruch und anschließendem Klagverfahren vor den Verwaltungsgerichten einer Überprüfung zugeführt werden können.
Im Rahmen dieses förmlichen Verfahrens sollten Sie sich durch einen im Gesundheitsbereich und im Verwaltungsbereich versierten Rechtsanwalt vertreten lassen, damit Ihre optimale Vertretung und Durchsetzung Ihrer Rechte gewährleistet ist.
Mit Herrn Rechtsanwalt Warga, der u. a. Fachanwalt für Medizinrecht ist, haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner, welcher sich besonderes mit medizinischen Fragestellungen auskennt und darüber hinaus als Fachanwalt für Sozialrecht auch im Verfahrensrecht der öffentlichen Verwaltung zuhause ist.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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