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Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Maßgabe des SGB V kraft Gesetz, freiwillig oder familienversichert, dann steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Warga, der zugleich Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Medizinrecht ist bei jedweden Fragen rund um die gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung.
Herr Rechtsanwalt Warga ist nahezu täglich mit folgenden Fragen aus dem Komplex der gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigt:
Als Fachanwalt für Sozialrecht ist Herr Rechtsanwalt Warga insbesondere auch mit dem Verwaltungsverfahrensrecht besonders vertraut, verhält es sich doch so, dass die Krankenkassen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und damit insbesondere nach den allgemeinen Regeln des (Sozial)Verwaltungsrechts handeln müssen, was bedeutet, dass alle wesentlichen Entscheidungen der Krankenkassen im Verhältnis zu den Bürgern als Verwaltungsakt zu ergehen haben.
Diese Verwaltungsakte und damit die Entscheidungen der Krankenkassen können mittels des Rechtsbehelfes des Widerspruchs einer weiteren Überprüfung durch die Krankenkasse und nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens durch die Sozialgerichte einer Überprüfung zugeführt werden. Bei dieser Verfahrensweise handelt es sich um ein förmliches Verfahren, bei dem unter anderen strikte Fristen zu beachten sind.
Gerade die wichtigen und gewichtigen Fragen mit Blick auf Ihren Versicherungsschutz oder Ihre Gesundheit sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen und vielmehr sofort anwaltliche Hilfe in Form eines Fachanwaltes für Medizinrecht und Sozialrecht in Anspruch nehmen, wenn eine Krankenkassen eine für Sie negative Entscheidung erlässt und an dieser Entscheidung auch noch nach Ablauf des Widerspruchsverfahrens festhält.
Mit Herrn Rechtsanwalt Warga haben Sie die richtige anwaltliche Vertretung für derartige Verfahren gefunden. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Sie befinden sich im Bereich Medizinrecht > gesetzliche Krankenversicherung