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- Rechtsanwalt Roland Eckert, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht | Kanzlei KSD Heilbronn
Ich möchte es niemandem recht machen. Ich möchte nur, dass die durch mich vertretene Mandantschaft ihr Recht bekommt.
Rechtsanwalt Roland Eckert, Jahrgang 1955, verheiratet, Vater von 2 Kindern und stolzer Opa. Ein Heilbronner- bzw. treffender sogar noch Böckinger-„Urgestein “.
Aufgewachsen in eben diesem Stadtteil. Dort war ich fußballerisch aktiv und erfolgreich bei der damals noch weit über die Landesgrenzen hinaus bekannten Union Böckingen.
Mein Abitur absolvierte ich 1975 in Heilbronn… es gab damals noch kein Gymnasium in Böckingen.
Nach meinem Studium an der Universität Heidelberg und anschließendem Referendariat am Landgericht Heilbronn erhielt ich meine Zulassung als Rechtsanwalt und gründete im August 1984 die renommierte Anwaltskanzlei Eckert, Linkenheil und Kollegen.
Diese Kanzlei war bis Anfang 2020 und somit über 35 Jahre meine berufliche Heimat.
In dieser Zeit habe ich mich noch zusätzlich qualifiziert. Innerhalb unserer Kanzlei war ich hauptsächlich für diese Rechtsgebiete verantwortlich.
Daneben war ich nahezu 30 Jahre als Rechtsberater und Vertragsanwalt beim Mieter-bund Heilbronn Franken e.V. für die dortige Mitgliederberatung tätig.
Auch habe ich mich für die Prozessführungen in Mietsachen innerhalb meiner damaligen Kanzlei mitverantwortlich gezeigt.
Bis heute bin ich dem Mieterbund eng verbunden durch mein Engagement und meine Funktion als Vorstandsmitglied.
Durch die spezielle Kombination meiner Gesamtkompetenz aus den Rechtsgebieten des sogenannten täglichen Lebens (Familienrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Immobilienrecht u.a.) gelingt es mir problemlos, auch im konkreten Einzelfall niemals den Blick über den Tellerrand hinaus zu verlieren.
Mein Wissen aus oftmals tangierenden Fachgebieten verschafft mir insbesondere bei familienrechtlichen Streitigkeiten immer wieder einen großen Vorsprung, der sich nicht nur in der Aktenbearbeitung für die Mandantschaft vorteilhaft erweist. Diese Routine und dieses verinnerlichte Spezialwissen wirken sich insbesondere spontan in gerichtlichen Verhandlungsterminen argumentativ gewinnbringend aus.
Schon bei Erstberatungen und Fallprognosen ist es für die eigene Mandantschaft von großem Vorteil, wenn sogleich auf gesicherte Erkenntnisse zurückgegriffen werden und hieraus zügig eine weitere Strategie bzw. eine vorläufige Positionierung abgeleitet werden kann.
Hierzu später noch einmal Näheres und zwar speziell unter der Rubrik Familiensachen.
Diese Erfahrung und Selbstsicherheit konnte ich meiner Mandantschaft über all die Jahre vermitteln. Dies trug nicht nur zur gegenseitigen Vertrauensbildung, sondern trotz schwieriger Lebenssituation zur Beruhigung der Mandantschaft bei.
Deshalb bin ich sehr stolz darauf, dass sich mein Mandantenstamm quasi von selbst erweitert hat und ich wegen der hohen Anzahl an ehrlichen sowie ernst gemeinten Weiterempfehlungen durch zufriedene Mandanten schon lange nicht mehr auf Werbeaktivitäten angewiesen war.
Wichtig ist und war mir immer, meinem persönlichen Stil treu zu bleiben. Meine Markenzeichen sind meine Bodenhaftung (als Böckinger und Ex-Kicker quasi in die Wiege gelegt) und meine Geradlinigkeit.
Insbesondere bedeutet mir der freundlich lockere Umgang sehr viel und ist mein tägliches Lebenselixier.
Akademische Distanz zu den rechtsuchenden Mitbürgern/Mitbürgerinnen ist nicht mein Ding.
Gerade aus diesen vielen netten und vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen schöpfe ich immer wieder neue Energie zur Ausübung meiner Anwaltstätigkeit.
Deshalb würden für mich das Beenden meiner Tätigkeit und das Dasein eines Ruheständlers keinen Gewinn bringen, sondern einen Verlust an Lebensfreude und Alltagsqualität.
Aufhören möchte ich erst, wenn ich merke oder mir gesagt wird, dass ich mein fachliches Niveau und mein Energielevel nicht mehr halten kann.
Mit Beginn des Jahres 2020 wollte ich mich erstmals verändern und in einer neuen Konstellation frei jeglicher Büroorganisation und Personalverantwortung mich ausschließlich um die Fallbearbeitung meiner Mandantschaft kümmern.
Nicht nur vor dem Hintergrund der damaligen Coronaproblematik war mir sehr wichtig, eine völlig autarke und komplett selbstständige Fall- sowie Aktenbearbeitung zu erlernen.
Aufgrund meiner Lebensplanung war das erstrangige Bestreben meine künftige anwaltliche Tätigkeit nicht nur von einem speziellen Kanzleisitz aus, sondern in einem speziell eingerichteten Home Office von Zuhause, aber auch in Berlin, in Apulien, in spanischen Fischerdörfern und auf griechischen Inseln u.a. ausüben zu können.
Heute kann ich sagen, dass mir dies trotz technischer Minderbegabung nach Bewältigung der üblichen Anfangsprobleme und Überwindung diverser Bequemlichkeiten uneingeschränkt gelungen ist.
In Umsetzung meines Vorhabens hatte ich in der Zeit ab 2020 bis zuletzt meine Tätigkeit in Bürogemeinschaft unter der Adresse der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wingerter, Wilhelmstraße 16, 74072 Heilbronn ausgeübt.
Die Zusammenarbeit mit all den dortigen Kollegen gestaltete sich rundum zufriedenstellend und kollegial sehr angenehm.
Durch die nunmehrigen Zusammenarbeit zum 01.04.2025 - ebenfalls in Bürogemeinschaft - zur renommierten Fachanwaltskanzlei
Schmidt, Doderer und Partner, Rosenberg 7, 74072 Heilbronn
ist nicht nur eine hochqualifizierte Unterstützung meiner Arbeit sowie meines Mandantenstammes gewährleistet. Durch die ausgewogene Altersstruktur dieser Kanzlei ist insbesondere die von mir angestrebte Nachfolgeregelung in späteren Jahren gesichert.
Ein weiterer Vorteil für meinen großen Mandantenstamm besteht darin, dass ich bei Anfragen in Rechtsgebieten, die nicht in meinen anwaltlichen Kompetenzbereich fallen, nun-mehr innerhalb dieser Bürogemeinschaft so perfekt aufgestellt bin, dass nahezu bei jeder rechtlichen Problematik besten Gewissens eine Weiterempfehlung an die dortigen Kollegen ausgesprochen werden kann.
Dies gilt insbesondere für mein Fachanwaltsgebiet Arbeitsrecht. Dieses Rechtsgebiet lässt mich thematisch nicht los und die dortigen Entwicklungen interessieren mich noch sehr, weshalb ich auch künftig diesen Fachanwaltstitel beibehalten und die benötigten Fortbildungsveranstaltungen besuchen werde.
Allerdings hat meine Auslastung in Familiensachen zuletzt einen solchen Umfang angenommen, dass ich meine künftigen Mandatsannahmen bis auf weiteres auf das Familienrecht beschränken möchte.
Anfragen für Arbeitsrechtsfälle werde ich deshalb an den (nicht nur) fachlich sehr geschätzten Kollegen Richard Herber, ebenfalls langjähriger Fachanwalt für Arbeitsrecht, zu dessen eigenverantwortlichen Fallbearbeitung empfehlen bzw. weitergeben. Auf besonderen Wunsch von meinen eingeschworenen Altmandanten kann durch mich in Untervollmacht eine Terminvertretung vor dem Arbeitsgericht für den Kollegen Herber übernommen werden.
Speziell hier und auch bei sonstigen Vertretungsfällen des Kollegen ist gewährleistet, dass unserer Mandantschaft ein zusätzlicher Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Seite stehen wird.
Alles Weitere wird sich wie so vieles, vertrauensvoll besprechen und zur Zufriedenheit aller abstimmen lassen.
- FAMILIENRECHT, SCHEIDUNG, UNTERHALT, ZUGEWINN -
Vieles, in meinen Augen viel zu viel, findet sich zu diesen Themen bei diversen Ratgebern und sonstigen Website-Auftritten wieder.
Jeder in einer solchen Lebenslage und von dieser Problematik betroffene Ehepartner weiß um die anstehenden Klärungspunkte, u.a. Vermögensauseinandersetzung, Kindeswohl, Umgang, Hausrat… aber auch um den Regelungsbedarf bei gemeinsamen Immobilieneigentum sowie damit zusammenhängenden Kreditbelastungen.
Eine thematische Aufarbeitung und theoretische Vertiefung dieser Themen in meiner Website, hieße „ Eulen nach Athen zu tragen “.
Was zählt ist die fachliche Kompetenz, die praktische Umsetzung und die persönliche Erfahrung.
Es ist mir wichtig zu betonen, dass bei Abhandlung von familienrechtlichen Auseinandersetzungen, speziell bei Streitigkeiten um Unterhalt, Vermögen sowie Zugewinn, neben dem Spezialwissen eines Fachanwalts für Familienrecht in nahezu allen Fällen profunde Rechtskenntnisse aus den tangierenden Fachgebieten wie dem Arbeitsrecht, dem Mietrecht und dem Steuerrecht notwendig sind.
In meiner neuen Bürogemeinschaft und dem wunderschönen Domizil „Im Kutscherhaus“ sind wir in jedem dieser Punkte hochqualifiziert aufgestellt.
Die große Überschrift lautet in der Kanzlei insgesamt, aber gerade bei mir und meiner Kollegin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Tamara Doderer
Wir haben uns in Summe mit Sicherheit für weit über 10.000 Familienrechtsverfahren verantwortlich gezeigt. Die Behauptung, dass es im Familienrecht kaum etwas geben kann, was wir nicht schon auf dem Tisch gehabt haben, ist keinesfalls übertrieben.
Dieser Erfahrungsschatz gewährleistet letztendlich, dass wir im Team sogar intern bzw. noch innerhalb der familienrechtlichen Kernthemen spezialisiert sind und uns bei Bedarf jederzeit gegenseitig mit Rat und Tat zur Verfügung stehen können.
So verschafft mir meine Fachanwaltsqualifikation für die Belange des Arbeitsrechtes bei Unterhaltsstreitigkeit immer den Vorsprung, sämtliche diesem Bereich entstammende Rechtsfragen quasi aus der Hüfte geschossen kompetent abzudecken und im Sinne der Mandanten zu lösen.
Sowohl bei Auswertung von Lohnbescheinigungen, als auch bei einkommensrelevanten Ableitungen aus Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
Auch der oftmals prozessstrategisch durch den Unterhaltsschuldner vorgebrachte Ein-wand der bevorstehenden Reduzierung seines Arbeitsvolumens, lässt sich mit gesicherten Rechtskenntnissen oftmals leicht entkräften.
Gleiches gilt für die „urplötzliche“ Minderung von Provisionszahlungen, erstmals fehlen-dem Urlaubsgeld sowie nicht mehr gewährter Weihnachtsgratifikation.
Auch die durchaus nicht unübliche Einlassung des Arbeitsplatzverlustes lässt sich bei entsprechenden Fachkenntnissen unschwer widerlegen, mit dem Ergebnis, dass der Unterhaltsschuldner fiktiv mit seinem vormaligen Verdienst bemessen wird.
Auch meine mietrechtliche Routine sowie das Fachwissen aus meiner Mietervereinsberatung sowie der Vielzahl an Mietprozessen werden unserer Mandantschaft bei familien-rechtlichen Auseinandersetzungen immer wieder weiterhelfen.
Mietrechtliche Themen fließen regelmäßig bei Unterhaltsstreitigkeiten und Nutzung der vormals im (Mit-)Eigentum der Eheleute stehenden Ehewohnung mit ein.
Wie ist dann der Wohnwert für den Ehepartner, der diese Immobilie nach der Trennung alleine weiter nutzt, zu ermitteln?
Woraus ermittelt sich der ortsüblichen Mietzins? Kann ich zur Ermittlung den aktuellen Mietspiegel der Stadt Heilbronn heranziehen? Wie verhält es sich bei Landkreisgemeinden und woraus werden die dort maßgebenden Vorortabschläge abgeleitet? Gibt es Zuschläge für Einbauküchen, Garagennutzung Gartenflächen…?
Welche Betriebs- und Nebenkosten entfallen auf den Nutzer, welche dieser Kosten werden bei gemeinsamen Eigentum noch weiterhin von beiden anteilig getragen? Wie verhält es sich mit den in der Trennungsphase anfallenden Sanierungs- sowie Renovierungskosten?
Die kompetente Klärung solcher Fragen ist bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten bzw. des Bedarfes des Unterhaltsberechtigten unumgänglich.
Meine breite Kompetenz schafft nicht nur eine optimale Grundlage für eine rechtzeitige Weichenstellung bei Vorbereitung der Trennung, sondern auch eine hohe Prognosesicherheit für anstehende und bei bereits laufenden Gerichtsverfahren.
Letztendlich kann ich Sie mit diesem Wissen im Rahmen von Verhandlungsterminen vor dem Familiengericht stets sicher und spontan argumentierend vertreten.
Dies bestätigt sich immer wieder in der Zufriedenheit meiner Mandantschaft und die nicht nachlassenden Weiterempfehlungen.
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