Arzthaftung / Behandlungsfehler

Arzthaftungsrecht / Behandlungsfehler

Nichts ist ärgerlicher, wie wenn Sie durch eine ärztliche Heilbehandlung, die Ihnen eigentlich helfen sollte Ihre Gesundheit zu verbessern oder zu erhalten, an eben dieser Gesundheit beschädigt werden. Schnell stellt sich dann die Frage, ob dem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist oder nicht.

Die Frage, ob ein solcher Behandlungsfehler vorliegt oder nicht, ist eine rechtlich und medizinisch hochkomplexe Frage, die nicht jedes Nichtgelingen einer ärztlichen Behandlung gleich ein Behandlungsfehler ist, was daran liegt, dass ein Arzt keinen Behandlungserfolg, sondern „nur“ eine Bemühen unter Beachtung des Facharztstandard schuldet.

Die Frage, ob der Arzt diesen Standard unterschritten und beruhend hierauf dem Patienten ein Schaden erwachsen ist, stellt eine hochkomplexe Fragestellung dar, die regelmäßig für ein zutreffende Einschätzung das Wissen und die Erfahrung eines Fachanwalts für Medizinrecht benötigt.

Auch wenn der ärztliche Behandlungsfehler feststeht bzw. festgestellt wird, stellt sich sodann eine Vielzahl von weiteren Fragen, wozu etwa die Höhe des Schmerzensgeldes und der erwachsenen materiellen Schäden zählt.

Auch diese Fragen sollten durch einen Fachanwalt für Medizinrecht bewertet werden, damit für Sie das optimale Ergebnis erzielt wird.

Herr Rechtsanwalt Warga ist als Fachanwalt für Medizinrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner, wobei Herr Rechtsanwalt Warga Sie durch alle möglichen Stationen des Verfahrens begleitet: Im einzelnen geht es insbesondere um folgende Stationen:

  • Anforderung, Sichtung und Bewertung der Behandlungsdokumentation
  • Prüfung des Sachverhaltes inkl. der Behandlungsunterlagen, ob aus juristischer Sicht Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler bestehen
  • vorgerichtliche Geltendmachung der Ansprüche inkl. weiterer Korrespondenz mit dem Haftpflichtversicherer des Arztes
  • ggf. Führung des Klagverfahrens in I. Instanz
  • ggf. Führung des Berufungsverfahrens


Für Herrn Rechtsanwalt Warga gehört es selbstverständlich dazu, dass er Ihnen vor jedem der oben genannten Verfahrensschritte offen die gegebenen Erfolgsaussichten mitteilt, damit sodann gemeinsam entscheiden werden kann, ob und en ja wie das Verfahren weiter betrieben werden soll.

Sie vermuten einen ärztlichen Behandlungsfehler erlitten zu haben?

Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn

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