- Start
- Kanzlei
- Anwälte
- Recht
- Service
- News
- Kontakt
- Datenschutz
- Impressum
Fast jeder Autofahrer kennt diese Situation: Es blitzt – ein Blick auf den Tacho – und sofort stellt sich die Frage: War das noch im Rahmen oder drohen Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot?
Kurz darauf liegt der Anhörungsbogen im Briefkasten. Doch wie sollte man jetzt reagieren?
⚠️ Unser Tipp: Schweigen ist Gold.
Machen Sie nur die gesetzlich geforderten Angaben zur Person – und nehmen Sie dann unverzüglich Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht auf. Eine frühzeitige Beratung kann viel bewirken – gerade bei drohenden Punkten oder Fahrverboten.
Im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs können bereits wichtige Weichen gestellt werden – auch was mögliche Kosten bei fehlender Rechtsschutzversicherung angeht. Viele Fehler entstehen frühzeitig – und lassen sich mit professioneller Hilfe vermeiden.
Nach dem Anhörungsbogen folgt meist der Bußgeldbescheid. Jetzt ist schnelles und gezieltes Handeln gefragt.
Wichtig: Den Zustellungsumschlag unbedingt aufheben! Die Einspruchsfrist beginnt mit dem auf dem Umschlag vermerkten Zustelldatum. Auch wenn diese Frist versäumt wird, gibt es Möglichkeiten, eine sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen.
Viele Verkehrsteilnehmer akzeptieren Bußgeldbescheide, weil sie glauben, man könne ohnehin nichts dagegen tun. Doch laut Statistik sind bis zu 80 % der Bescheide fehlerhaft.
Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann genau hier ansetzen und Einspruch einlegen.
Nach Einspruch und Akteneinsicht überprüft der Anwalt u. a.:
• Verjährung: Ist der Vorwurf vielleicht schon verjährt?
• Beweisfoto: Ist der Fahrer erkennbar oder handelt es sich um eine andere Person?
• Messprotokoll & Messgerät: Wurde ordnungsgemäß gemessen? Liegt ein gültiger Eichschein vor?
• Ausbildung der Messbeamten: Liegen Schulungsnachweise vor?
• Beschilderung: War die Beschilderung korrekt und sichtbar?
• Verkehrssituation: Gab es besondere Umstände, etwa dicht auffahrende Fahrzeuge oder ein Einsatzfahrzeug?
• Messumgebung: Ggf. haben sich andere Fahrzeuge im Bereich der Messung befunden
Zusätzliche Aspekte wie die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bei Lasermessungen oder das Vorliegen von Einzelfallumständen (z. B. notwendiger Spurwechsel, abruptes Bremsen anderer Fahrzeuge) können ebenfalls eine Rolle spielen.
Im Laufe des Verfahrens kann der Anwalt auch einen Blick ins Verkehrszentralregister werfen und prüfen, ob Maßnahmen zum Punkteabbau sinnvoll sind – denn schon bei 8 Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sollte niemals ungeprüft akzeptiert werden – vor allem nicht, wenn bereits Punkte eingetragen sind oder ein Fahrverbot im Raum steht. Ein Gespräch mit einem erfahrenen Anwalt im Verkehrsrecht kann nicht nur Klarheit, sondern auch eine reale Chance auf Verfahrenseinstellung oder Reduzierung bringen.
Verfasser:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Hatz
Kanzlei Schmidt Doderer & Kollegen – Ihr Partner im Verkehrsrecht
Sie befinden sich im Bereich Verkehrsrecht > Verteidigungsansätze im Bußgeldverfahren